Warum die Gegenseite zahlt
Rechtlich ist mein Honorar kein Nebenposten, sondern Teil des Schadens — so sieht es die ständige Rechtsprechung. Der Gedanke dahinter ist schlicht: Wer dir das Fahrzeug beschädigt hat, muss dich so stellen wie vorher, und ohne Feststellung des Umfangs geht das nicht. Ob du danach reparieren lässt oder dir den Betrag auszahlen lässt, spielt dafür keine Rolle.
In der Praxis läuft das über eine Abtretung: Du trittst den Erstattungsanspruch an mich ab, ich rechne mit dem Versicherer der Gegenseite ab, und zwischen Termin und Regulierung landet bei dir keine Rechnung. Kürzt der Versicherer mein Honorar, trage ich das mit ihm aus, nicht du.
Woran das Honorar hängt
Grundlage ist nicht die Stundenzahl, sondern die Höhe des festgestellten Schadens. Der Grund dafür ist praktisch: Aufwand und Haftung wachsen mit dem Umfang des Falls, und eine Staffel kann jede Seite nachrechnen. Eine Stundenaufstellung kann das niemand.
Als Abrechnungsgrundlage dient die BVSK-Honorarbefragung, Stand 2024. Im Streitfall greifen Gerichte auf diese Erhebung als Schätzgrundlage nach Paragraf 287 der Zivilprozessordnung zurück, und jede Kürzung muss sich daran messen lassen. Getrennt vom Grundhonorar stehen die Nebenkosten, einzeln ausgewiesen: Fahrt zum Fahrzeug, Lichtbilder, Schreibarbeit, Porto.
Wie die Rechnung aufgebaut ist
Zwei Teile: oben das Grundhonorar, das sich aus der Schadenhöhe ergibt, darunter die Nebenkosten, einzeln aufgeführt statt zu einer Pauschale verschmolzen.
Das ist keine Formsache. Am Grundhonorar wird selten gekürzt, weil die Staffel nachprüfbar ist; die Kürzungen laufen fast alle über die Nebenkosten. Steht jeder Posten für sich, lässt sich auch jede Kürzung für sich beantworten. Steht dort nur eine Gesamtsumme, beginnt ein Feilschen, und darin gewinnt, wer die größere Rechtsabteilung hat.
Wann du doch selbst zahlst
Das kommt in drei Konstellationen vor. Bei einem Kaskoschaden beauftragt deine eigene Versicherung in aller Regel selbst. Bei geteilter Schuld wird auch das Honorar nach der Quote geteilt. Und unterhalb von etwa 750 Euro Schaden darf die Gegenseite abwinken, weil dort ein Kostenvoranschlag als ausreichend gilt.
Schwierig ist davon nur der dritte, weil die Schadenhöhe vorher niemand kennt. Genau deshalb steht dieser Punkt am Anfang des Telefonats und nicht am Ende. Sitzt Sensorik im beschädigten Bereich, fällt die Grenze praktisch ohnehin weg: Dort lässt sich der Aufwand ohne Messung gar nicht abschätzen.
Vorab selbst nachrechnen
Eine Schätzung bekommst du auch ohne mich. Der BVSK stellt einen Rechner ins Netz: Schadenbetrag eintragen, Honorarspanne ablesen. Gerechnet wird mit den Zahlen des Verbands, und für einen ersten Eindruck genügt das.
Liegt dir schon eine Abrechnung vor, ist derselbe Rechner der schnellste Weg zum Vergleich. Fällt sie deutlich höher aus, lohnt eine Nachfrage. Fällt sie deutlich niedriger aus, war meist niemand günstig, sondern es fehlen Positionen. Und die fehlenden Posten kosten fast immer mehr, als beim Honorar gespart wurde.
0 €
kostet dich der Gutachter, wenn der andere haftet
etwa 750 €
Bagatellgrenze; unterhalb davon kann die Gegenseite abwinken
BVSK 2024
Grundlage der Abrechnung, von Gerichten zur Schätzung herangezogen
Häufige Fragen
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein. Beim Termin unterschreibst du die Abtretung, danach geht die Rechnung unmittelbar an den Versicherer der Gegenseite. Mit der Zahlung selbst hast du nichts mehr zu tun.
Und wenn mein Honorar gekürzt wird?
Dann streite ich mich mit dem Versicherer, nicht du dich mit mir. Kürzungen halten selten stand, weil die BVSK-Honorarbefragung als Grundlage dient und Gerichte sie zur Schätzung akzeptieren. Auf dich kommt so oder so nichts zu.
Ist 1.200 Euro Schaden zu wenig dafür?
Nein, das liegt weit über der Bagatellgrenze. Gerade dort entscheidet sich viel: Wertminderung und Nutzungsausfall kommen auch bei kleineren Schäden rasch auf mehrere hundert Euro zusammen. An beides kommst du ohne Gutachten nicht heran.